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Mediation » Grundsätze
Schnelle Erarbeitung eines Konzeptes zur außergerichtlichen Konfliktlösung, die von beiden
Parteien akzeptiert werden kann.
Schriftliche Protokollierung des Mediationsablaufes einschließlich der gemeinsamen
Entwurfsformulierungen einer gegebenenfalls gewünschten vollstreckbaren Notarurkunde.
Der Mediatior nimmt die Bedürfnisse und Interessen aller Konfliktparteien mit gleichem Respekt
wahr und gibt jeder Partei die Zeit, den Sachverhalt aus ihrer Sicht vollständig darzustellen - und
zwar unabhängig von etwa bestehenden wirtschaftlichen Machtunterschieden.
Der Mediator sichert absolute Vertraulichkeit im Sinne des anwaltlichen und notariellen Standesrechtes
zu und wird bei Scheitern der Mediation nicht als Zeuge vor Gericht aussagen, es sei denn beide
Parteien entlassen ihn aus der Schweigpflicht.
Bei Bedarf können mit Zustimmung beider Parteien deren Anwälte zum Mediationsverfahren
zugelassen werden.