Dr. Peter Schmidt

Alte Denkmuster aufbrechen

 

Mediation  »  Grundsätze

Dr. Peter Schmidt  Schnelle Erarbeitung eines Konzeptes zur außergerichtlichen Konfliktlösung, die von beiden
      Parteien akzeptiert werden kann.

 

Dr. Peter Schmidt  Schriftliche Protokollierung des Mediationsablaufes einschließlich der gemeinsamen
      Entwurfsformulierungen einer gegebenenfalls gewünschten vollstreckbaren Notarurkunde.

 

Dr. Peter Schmidt  Der Mediatior nimmt die Bedürfnisse und Interessen aller Konfliktparteien mit gleichem Respekt
      wahr und gibt jeder Partei die Zeit, den Sachverhalt aus ihrer Sicht vollständig darzustellen - und
      zwar unabhängig von etwa bestehenden wirtschaftlichen Machtunterschieden.

 

Dr. Peter Schmidt  Der Mediator sichert absolute Vertraulichkeit im Sinne des anwaltlichen und notariellen Standesrechtes
      zu und wird bei Scheitern der Mediation nicht als Zeuge vor Gericht aussagen, es sei denn beide
      Parteien entlassen ihn aus der Schweigpflicht.

 

Dr. Peter Schmidt  Bei Bedarf können mit Zustimmung beider Parteien deren Anwälte zum Mediationsverfahren
      zugelassen werden.